Was sind Vorsorgevollmachten?
Jeder Mensch kann aufgrund einer schweren Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Bei älteren Menschen erhöht sich mit steigendem Lebensalter das Risiko einer Demenzerkrankung. Die Zahl älterer Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, nimmt ständig zu.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird für den Fall, dass man sich selbst aufgrund einer Erkrankung nicht mehr äußern kann, eine Erklärung abgegeben, welche medizinische Behandlung in diesem Fall gewünscht wird oder nicht gewünscht wird. Viele Bürger haben Angst vor der so genannten "Apparate-Medizin". Aufgrund des rasanten medizinischen Fortschritts können Menschen immer länger am Leben erhalten werden. Viele Menschen möchten dies jedoch gerade nicht. In einer Patientenverfügung kann geregelt werden, welche medizinische Versorgung gewünscht wird, wenn Sie schwer und aussichtslos erkrankt sind. Dann kann zum Beispiel erklärt werden, dass ärztliche Maßnahmen abgelehnt werden, die lediglich das Leiden verlängern würden. Eine aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Im Fall einer schweren und aussichtslosen Erkrankung dürfen Ärzte allerdings die Linderung der Schmerzen und Beschwerden in den Vordergrund stellen, auch wenn dies lebensverkürzende Wirkung hat.
Betreuungsverfügung
Wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, wenden sich die behandelnden Ärzte an das zuständige Gericht, damit von dort aus ein Betreuer für den betroffenen Menschen bestellt wird. Der zuständige Richter kann dann einen nahen Verwandten, also zum Beispiel den Ehegatten oder ein Kind des Betroffenen zum Betreuer bestellen. Der Richter kann aber auch einen Berufsbetreuer einsetzen. In diesem Fall entscheidet eine völlig fremde Person dann über das Leben des betroffenen Menschen. Den meisten Menschen ist der Gedanke, dass eine fremde Person seine Angelegenheiten regeln könnte, nicht recht. Die meisten Menschen möchten auch garnicht unter Betreuung gestellt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, wenn man in einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten ernennt, der in diesen Fällen für den betroffenen Menschen handeln kann. In einer Betreuungsverfügung kann man regeln, welcher Mensch für den Fall, dass man unter Betreuung gestellt wird, die Betreuung übernehmen soll. Das Gericht ist an die Wünsche des Betroffenen in einer Betreuungsverfügung gebunden. Außerdem kann in einer Betreuungsverfügung geregelt werden, wie die Betreuung erfolgen soll. Zum Beispiel kann hier geregelt werden, ob Sie eine Unterbringung in einem Heim wünschen oder ob Sie diese Unterbringung gerade nicht möchten.
Die Bundesnotarkammer hat ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet, in dem Sie Ihre Vorsorgevollmacht bzw. Ihre Betreuungsverfügung verzeichnen lassen können.
