Unternehmungsgründung

 

Bei der Gründung eines Unternehmens besteht eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es stellt sich zunächst die Frage nach der passenden Rechtsform des Unternehmens. Es bestehen kraft Gesetzes verschiedene Rechtsformen. Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die Gründung und Führung des Unternehmens. Falls das Unternehmen durch eine Person gegründet wird, folgt dies in der Regel in der Rechtsform als Einzelkaufmann oder als GmbH. Falls ein Unternehmen durch mehrere Personen gegründet wird, sind noch weitere Rechtsformen möglich. Die unterschiedlichen Rechtsformen haben auch steuerliche Auswirkungen, so dass ein Steuerberater bei der Unternehmensgründung mit einbezogen werden sollte.


Die häufigsten Unternehmensformen sind:


Der Einzelkaufmann (e.K.)

Für ein einzelkaufmännisches Unternehmen muss lediglich die Eintragung in das Handelsregister als eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau erfolgen. Es muss kein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Der Inhaber des Unternehmens haftet für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich. Diese Unternehmensform ist für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet, sofern deren Tätigkeit keine größeren Haftungsrisiken beinhaltet.


GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) führt dazu, dass die Gesellschafter der GmbH nicht persönlich haften, sondern nur mit der von Ihnen übernommenen Einlage bei einer GmbH. Eine Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss bestimmte Angaben enthalten und er muss notariell beurkundet werden. Die Gründer einer GmbH müssen gemeinsam ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € aufbringen. Das Stammkapital muss allerdings nicht sofort in voller Höhe aufgebracht werden. Erforderlich ist die Hälfte des Stammkapitals, also in der Regel 12.500,00 € bei der Gründung der GmbH.


 

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