Finanzierungsfragen


In der Regel kann der Kaufpreis zum Erwerb einer Immobilie nur zu einem Teil aus eigenen Ersparnissen erbracht werden, so dass regelmäßig Teile des Kaufpreises oder ggf. der gesamte Kaufpreis durch die Aufnahme eines Darlehens finanziert werden. Der Käufer schließt hierzu mit seinem Darlehensgeber – in der Regel einer Bank – einen Darlehensvertrag ab, in dem die Laufzeit des Vertrages und die Höhe der Zinsen und weitere Bedingungen geregelt werden. Bevor der Kreditgeber – in der Regel die Bank – jedoch das Darlehen an den Kreditnehmer auszahlt, möchte der Kreditgeber eine Sicherheit an dem zu erwerbenden Grundbesitz erhalten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Grundschuld oder Hypothek in das Grundbuch eingetragen. Dadurch wird der Grundbesitz praktisch an die Bank verpfändet, die den Grundbesitz im Fall der Nichtrückzahlung des Darlehens versteigern könnte. Eine Grundschuld oder Hypothek kann nur dann in das Grundbuch eingetragen werden, nachdem sie vorher notariell beurkundet wurde. Dementsprechend wird in der Regel nach dem Abschluss eines Kaufvertrages für die Finanzierung des Kaufpreises bei dem beurkundenden Notar eine Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit für den Kreditgeber beurkundet. In dieser Beurkundung erklärt der Notar die für den Laien erfahrungsgemäß schwer verständlichen Regelungen einer Grundschuld oder Hypothek im Einzelnen.

 

 

Notar Theodor Schmidt - Massenbergstr. 11 - 44787 Bochum